„Wangs Verständnis, dass es sich um tatsächliche Darlehen handelte – von Anwälten strukturiert und in formellen Schuldscheinen festgehalten, die echte Zinszahlungsverpflichtungen auferlegten – ist relevant, um die Schlussfolgerung zu widerlegen, dass es sich lediglich um Scheindarlehen handelte, die von Herrn Bankman-Fried geleitet wurden, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern“, heißt es in der Einreichung.